Zum Inhalt springen

Wir helfen, damit Sie
helfen können!

Wir fördern Ideen und Engagement

Die Dietz Stiftung widmet sich der Verbesserung der Bildungssituation und des Bildungsniveaus von Kindern, Jugendlichen und Nachwuchskräften in Sachsen.

Wir sind dabei selbst aktiv sowie fördernd tätig. So werden eigene Projekte wie "start off" oder Modellvorhaben an den Schulen der DPFA-Schulen gGmbH verwirklicht und andere gemeinnützige Vereine und Organisationen bei ihren Bildungsprojekten unterstützt.

Die Schwerpunkte des Engagements und der Förderung:

  • Prävention von Schulabsentismus und Schulabbruch
  • Demokratiebildung und die Förderung von Dialog und Verständigung
  • Förderung von Grundfertigkeiten wie Lesen, Schreiben, Sprechen und Rechnen
  • Förderung begabter Nachwuchskräfte für Sachsen

Um Projekte durch die Dietz Stiftung fördern zu lassen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Unter Voraussetzung der positiven Beurteilung durch die Stiftungsgremien können Fördermitteln im begrenzten Umfang vergeben werden.

 

Förderrichtlinien und Fördervoraussetzungen

Wer wird gefördert?

Fördermittel werden nur an gemeinnützige Einrichtungen vergeben. Dabei unterstützt die Dietz Stiftung ausschließlich Akteure, die sich der Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung (einschließlich der Studentenhilfe) verpflichtet haben. Einzelpersonen werden gegenwärtig nicht gefördert.

Was wird gefördert?

Gern fördern wir Vorhaben, die unsere Stiftungsschwerpunkte unterstützen, das soziale Miteinander stärken und genau dort Hilfe bieten, wo Hilfe gebraucht wird.

Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden und grundsätzlich für das im Antrag vorgestellte Projekt/Vorhaben zu verwenden. Ein Bezug zu Sachsen wird vorausgesetzt.

Nicht gefördert werden etwa kommerziell ausgerichtete Projekte, institutionelle und nicht projektbezogene Kosten (z.B. Fehlbedarfs- und Etatlückenfinanzierung), bauliche Investitionen, Stipendien außerhalb der eigenen Stiftungsprojekte sowie Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt.

Welcher Umfang wird gefördert?

In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro gewährt. Die Verwendung des Förderbetrages ist bis drei Monate nach Beendigung des Projektes durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

Der Förderantrag

Förderanträge beziehungsweise Anfragen zu Förderungen können per E-Mail oder per Post an die Stiftungsanschrift übersendet werden. Es gibt keine Antragsfristen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Vorhaben zu den Zielen und Schwerpunkten der Stiftung passt, können Sie sich gern zuvor mit uns telefonisch oder persönlich abstimmen.

Unser Tipp:

Der Förderantrag sollte ein Bild darüber vermitteln,

  • welche Ziele das Vorhaben verfolgt,
  • an welche Zielgruppe es sich richtet und
  • wie dies ein soziales Lernen fördert und auf eine bessere Bildung für alle in Sachsen einwirkt.

Bitte legen Sie dem Antrag auch einen möglichst konkreten Zeit- und Kostenplan bei.

Da die Stiftungsgremien nur in größeren Abständen zusammenkommen, kann es bis zu einer Entscheidung drei Monate dauern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Dietz Stiftung behält sich vor, ihre Entscheidungen nicht zu begründen. Der Antragsteller wird schriftlich über die Entscheidung der Stiftungsgremien informiert.

Stellen Sie hier Ihren Förderantrag!

Ansprechpartnerin

Juliane Ratz
Vorsitzende des Stiftungsvorstandes

Adresse
Professor Dr. Clauß Dietz Stiftung –
Stiftung für Bildung
Reichenbacher Straße 158
08056 Zwickau

Telefon
0375 2700763

E-Mail
info@dietz-stiftung.de

"start off"

Erfahren Sie mehr über das alternative Schulprojekt!

Mehr erfahren!

Spenden für Bildung

So können Sie uns bei unserer Arbeit unterstützen!

Mehr erfahren!

Bild mit Hinweis und Link zum Bildungsspender